Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Partyraums
„Kinderparty-Raum Rhino“, Am Tabor 21/3/1, 1020 Wien (nachfolgend „Raum“) sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und Warriors Event- & Sportmanagement e.U., Am Tabor 21/3/1, 1020 Wien, FN: 657912 v,
(nachfolgend „Anbieter“) zustande.

 

§ 2. Leistungsumfang

(1) Der Anbieter ermöglicht die Nutzung des Raums für einzelne Feiern bzw. Events für Kinder. Es werden verschiedene, auf der Website angegebene Pakete zu verschiedenen Preisen angeboten. Je nach Paket sind neben der Raumnutzung auch eine Animation durch ausgebildete Pädagogen, Getränke und Speisen bzw. eine Endreinigung umfasst.

(2) Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 30 Personen.

 

§ 3. Buchung und Bezahlung

(1) Die Buchung wird verbindlich mit einer schriftlichen Bestätigung oder E-Mail-Bestätigung durch den Anbieter.

(2) Eine Reservierung ist erst nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe der Hälfte des
jeweiligen Paketpreises oder nach kompletter Bezahlung gültig, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.

(3) Für den Fall des Zahlungsverzugs kann der Anbieter (neben gesetzlicher Zinsen) jeweils € 10,- für eine Mahnung verrechnen, sofern das zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist und die Kosten im Verhältnis zur Forderung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

§ 4. Stornierung und Änderungen

(1) Ein vorzeitiger Rücktritt (Stornierung) seitens des Kunden ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären, widrigenfalls er unwirksam ist.

(2) Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
bis 14 Tage vor dem Termin: 20% des Paketpreises
7-14 Tage vor dem Termin: 40% des Paketpreises
2-7 Tage vor dem Termin 75% des Paketpreises
ab einem Tag vor dem Termin: 100% des Paketpreises

(3) Die Stornogebühr wird nicht angewendet, wenn ihre Höhe zum Paketpreis
abzüglich der ersparten Aufwendungen im konkreten Fall unverhältnismäßig hoch ist.

(4) Die Stornogebühr wird auch dann verrechnet, wenn der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt.

(5) Umbuchungen sind je nach Verfügbarkeit mit Zustimmung des Anbieters möglich.

 

§ 5. Sicherheit, Aufsicht, Hausordnung

(1) Eltern/Erziehungsberechtigte tragen die Aufsichtspflicht. Kinder dürfen den Raum nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten.

(2) Das Mitbringen von Lebensmitteln ist nur nach Rücksprache mit dem Anbieter erlaubt. Es ist jedenfalls verboten, Kaugummis mitzubringen.

(3) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Dazu gehören
insbesondere scharfe Gegenstände (z.B. Messer) oder Gegenstände aus Glas.

(4) Der Zutritt mit Grippe, Erkältungen und anderen ansteckenden Krankheiten ist verboten. Der Anbieter behält sich vor, dem Betroffenen den Zutritt zu verweigern, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass eine solche Krankheit vorliegt (z.B. sichtbare Symptome).

(5) Der erziehungsberechtigte Kunde informiert den Anbieter vorab über Allergien
des jeweiligen Teilnehmers.

(6) Der Raum ist grundsätzlich im selben Zustand zurückzustellen wie vor seiner Nutzung. Dies gilt nicht, falls im Paket eine Endreinigung enthalten ist.

(7) Ein Verstoß gegen die Pflichten nach diesem Abschnitt ( § 5 ) berechtigt den
Anbieter zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, sowie bei Verschulden Schadenersatz zu fordern..

 

§ 6. Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie bei Personenschäden, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Bei zeitlicher Überschreitung der Nutzungsdauer kann der Anbieter dem Kunden für jede weitere angefangene Stunde ein Drittel des Paketpreises zusätzlich verrechnen.

 

§ 7. Schlussbestimmungen

Es gilt materielles österreichisches Recht. Verbraucher können sich auf die
zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen.